Versorgungsbetriebe Amrum
Eisgang am Fährhafen
Kundenservice
Unser Wasser
Unser Wasser
Lebensmittel aus der Leitung
Wasser von Amrum
  • Härte: weich (6,6°dH)
  • Preis: 1,15 € / m³ zzgl. Grundgebühr
Details zum Wasser
Abwasserbeseitigung
Abwasser-beseitigung
Abwasseranalysen
im eigenen Labor
Abwasser
Wir machen’s weg
  • Preis: 3,20 € / m³ zzgl. Grundgebühr
  • Qualität Ablauf: im grünen Bereich
Details zum Abwasser
Häfen
Häfen
Fährhafen Wittdün
Amrumer Häfen
  • Fährhafen Wittdün für Personen- und Fahrzeugverkehr
  • Mole Steenodde für Frachtverkehr
Details zu den Häfen
Tankstellen
Insel-Tankstelle
im Gewerbegebiet Süddorf
Unsere Insel-Tankstelle
  • an der Inselstraße im Gewerbegebiet
  • Preise: siehe Aushang
Details zur Tankstelle
Ladestationen
E-Ladestationen
in jeder Gemeinde
E-mobil auf Amrum? Läuft...
  • 4 E-Ladestationen
  • Preise: siehe Display bzw. je nach Vertragspartner
Details zu den Ladestationen
Besichtigung des Leuchtturms
Besichtigung des Leuchtturms
Der Leuchtturm
Geöffnet
  • 01.04.-31.10.:
    Mo - Fr 08:30-12:30 Uhr
  • sonst: Mi 09 -13 Uhr
Details zum Leuchtturm

Formulare

Alle Formulare für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Schnellzugriff.
Übersicht Formulare

Formular

wozu

Näheres (wann, wie, Ablauf) siehe

Formular Wasserantrag

Erstellung, Änderung, Stillegung Trinkwasseranschluss,
Aufnahme Trinkwasserversrogung

Wasser, Rubrik Erstellung Trinkwasseranschluss

Formular Abwasserantrag

Erstellung, Änderung, Stillegung Abwasseranschluss

Abwasser, Rubrik Erstellung Abwasseranschluss

Formular Antrag Gartenwasserzähler

Einbau, Wechsel, Ausbau Gartenwasserzähler

Abwasser, Rubrik Gartenwasserzähler

Formular Eigentümerwechsel

Mtteilung Eigentümerwechsel

Rubrik Eigentümerwechsel, jeweils bei Wasser und Abwasser

Formular SEPA-Mandat

Lastschriftverfahren für Abschlagszahlungen

Rubrik Abrechnung, jeweils bei Wasser und Abwasser

Wasser

Wasserpreise und -qualitäten, alles für den Trinkwasseranschluss – und noch mehr rund um den Trinkwasserbezug.

Preise

Vollständige Angaben zu Berechnung und Bezahlung der Abgaben rund um den Trinkwasserbezug finden Sie in der Beitrags- und Gebührensatzung Wasser.
Nachfolgend Übersichten über Abgaben für die einzelnen Leistungen:
Trinkwassergebühren
Berechnung Trinkwassergebühr:
Grundgebühr
+ Verbrauchsgebühr
= Benutzungsgebühr
  • Grundgebühr:

Nenndurchfluss des Wasserzählers

Intervall

Gebühr

bis 2,5 m³ / h

monatlich

9,25 €

bis 6,0 m³ / h

monatlich

37,00 €

bis 10,0 m³ / h

monatlich

92,50 €

Verbundzähler

monatlich

555,00 €

  • Verbrauchsgebühr: 1,15 € / m³
Bauwasser, Standrohre
Bauwasser

Standrohre

Kostenpauschale Erstellung Bauwasseranschluss 120,00 € Gebühr / Kalendertag

2,50 €;
mind.: 5,00 €

Verbrauchsgebühr 1,60 € / m³ Verbrauchsgebühr

1,60 € / m³

Preise für Erstellung, Aus- oder Umbau eines Trinkwasseranschlusses
Kosten für Erstellung, Aus- oder Umbau
Anschlussbeiträge
+ Erstattung der tatsächlichen Kosten
= Gesamtkosten
  • Anschlussbeiträge je m² bebaubarer Grundfläche:

Art des Grundstücks

Geschosszahl

1

2

3 und jedes weitere

Klasse I: Gaststätten, Schank- / Speisewirtschaften, Cafés, Autowaschplätze, Schlachtereien, Wohn- und Gewerbegrundstücke mit Schwimmbädern, Gärtnereien, Wäschereien, Kurmittelhäuser

4,60 €

6,30 €

8,80 €

Klasse II: sonstige Gewerbebetriebe, Beherbergungsbetriebe, sonstige Wohngrundstücke, übrige Gebäude

3,85 €

5,40 €

7,70 €

Dabei gelten als 1 m² bei
  • Zeltplätzen:
je eine genehmigte Zelteinheit
  • Gärtnereien:
je 50 m² Nutzfläche im Freien und
je 5 m² Nutzfläche unter Hochglas
  • Friedhöfen:
je 100 m² Nutzfläche
  • landwirtschaftlichen Betrieben:
je angefangene 0,25 ha
  • Erstattung der Kosten für
  • Herstellung Hausanschluss (von Straßenleitung bis zum Wasserzähler):

Selbstkosten zzgl. 10 % für anteilige Planungs-, Bauleitungs- und Verwaltungskosten

  • Herstellung von Weide- oder Zweitanschlüssen:
Selbstkosten
  • Veränderung, Aufhebung, Stilllegung, Freigabe und Reparatur von Anschlussleitungen:
Selbstkosten
  • sonstige mit Wasserentnahme zusammenhängende Arbeiten, die vom Abnehmer oder Dritten veranlasst oder verschuldet werden:
Selbstkosten

Qualität

Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen
Unser Trinkwasser ist weich und schmeckt toll.
  • Härtebereich: weich (berechnete Gesamthärte: 6,6 °dH mit 1,17 mmol / l CaCO3)
  • Qualität: Sehr gut! Alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden eingehalten.

Ergebnisse der Trinkwasser-Untersuchung aus 08/2022 (Auswahl):

Parameter

Einheit

Messwert

Grenzwert

pH-Wert (am Wasserwerk)

 

7,33

6,5 – 9,5

Nitrat

mg/l

6,54

50

Nitrit

mg/l

< 0,005

0,5

Nitrat/50 + Nitrit/3 (berechnet)

mg/l

0,13

1

Orthophosphat

mg/l

0,27

6,7

Chlorid

mg/l

90

250

Sulfat

mg/l

19

250

Natrium

mg/l

44,5

200

Näheres zu Kontrollen und Untersuchungen des Wassers siehe Wasserversorgung

Hausanschluss

Erstellung oder Änderung des Trinkwasseranschlusses
Der Anschluss an die Trinkwasserversorgung beginnt mit dem Formular Wasserantrag. Dieses füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Installateur aus und reichen es zusammen mit den weiteren im Antrag genannten Unterlagen bei uns ein.
Wie es dann weitergeht, ist im Vorgehen Wasserantrag dargestellt.
Den Antrag verwenden Sie bitte auch bei Änderungen am Hausanschluss oder Stilllegungen.

Wie ein Hausanschluss technisch richtig erstellt wird, ist im Merkblatt Netzanschluss dargestellt.
Eigentümerwechsel
Ändert sich der Eigentümer und damit der Anschlusskunde, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit dem Formular Eigentümerwechsel mit.

Nutzung Trinkwasser

Regeln für den Wasserbezug
Betrieb und Instandhaltung der Trinkwasserinstallation ab dem Wasserzähler liegt beim Anschlussnehmer. Hinweise, was hier zu beachten ist, stehen im Merkblatt Trinkwasserinstallation.

Die Spielregeln für die Wasserversorgung auf Amrum, wie z.B. Ihre und unsere Rechte und Pflichten, stehen in
Abrechnung
Wir ermitteln Ihren Wasserverbrauch per Fernauslesung Ihres (digitalen) Wasserzählers, Sie müssen also zum Ablesezeitpunkt nicht vor Ort sein.

Bitte machen Sie es sich und uns einfach und erteilen uns ein SEPA-Mandat für die Abschlagszahlungen für Ihren Verbrauch.

Abwasser

Abwassergebühren und -qualitäten, alles für den Abwasseranschluss – und noch mehr rund um die Abwasserbeseitigung.

Preise

Vollständige Angaben zu Berechnung und Bezahlung der Abgaben rund um die Abwasserbeseitigung finden Sie in der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser.
Nachfolgend Übersichten über Abgaben für die einzelnen Leistungen:
Abwassergebühren
Berechnung Abwassergebühr:
Grundgebühr
+ Zusatzgebühr für berechnete Abwassermenge*
= Benutzungsgebühr
* Berechnete Abwassermenge
= Verbrauchsmenge Trinkwasser
- Wassermenge, die nachweislich nicht in das Abwassernetz abgegeben wurde (Nachweis z.B. mit Gartenwasserzähler, siehe dazu "Gartenwasserzähler")
  • Grundgebühr:

Nenndurchfluss des Wasserzählers

Intervall

Gebühr

bis 2,5 m³ / h

monatlich

12,25 €

bis 6,0 m³ / h

monatlich

49,00 €

bis 10,0 m³ / h

monatlich

122,50 €

Verbundzähler

monatlich

735,00 €

  • Zusatzgebühr: 3,20 € / m³
Kosten für Erstellung von Abwasseranschlüssen
Erstattung der tatsächlichen Kosten für
  • Herstellung eines Grundstücksanschlusses (auf Antrag)
  • Herstellung von zusätzlichen Grundstücksanschlüssen

Qualität

Wir machen Abwasser wieder sauber
Qualität: Sehr gut! Alle Grenzwerte werden eingehalten.

Beispiel für Ergebnisse der Abwasser-Untersuchungen aus 10/2021 (Auswahl):

Parameter

Einheit

Messwert KA Nebel

Messwert KA Wittdün

Grenzwert

pH-Wert

 

6,9 6,7

Sauerstoffgehalt

mg/l

4,5

3,6

 

Nitrat

mg/l

0,65

4,1

 

Nitrit

mg/l

0,02

0,06

 

Ammonium

mg/l

0,12

0,10

 

Stickstoff gesamt (anorganisch)

mg/l

0,79

4,26

10

Phosphor

mg/l

0,74

3,21

8

Kupfer

µg/l

 < 20

< 20

100

Quecksilber

µg/l

< 0,2

< 0,2

1

AOX

µg/l

 14

< 30

100

BSB5

mg/l

< 3

< 3

20

CSB

mg/l

30

23

80 / 90

Näheres zu Kontrollen und Untersuchungen des Abwassers siehe Abwasserbeseitigung

Grundstücksanschluss

Erstellung oder Änderung des Abwasseranschlusses
Der Anschluss an die Abwasserbeseitigung beginnt mit dem Formular Abwasserantrag. Dieses füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Architekten aus und reichen es zusammen mit den weiteren im Antrag genannten Unterlagen, insbesondere mit dem Bestandsplan (dazu gibt es einen Musterbestandsplan Abwasser), bei uns ein.
Wie es dann weitergeht, ist im Vorgehen Abwasserantrag dargestellt.
Den Antrag verwenden Sie bitte auch bei Änderungen am Abwasseranschluss oder Stilllegungen.
Eigentümerwechsel
Ändert sich der Eigentümer und damit der Anschlusskunde, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit dem Formular Eigentümerwechsel mit.
Dichtheitsprüfungen
Nach Abwasserrecht müssen alle Abwasser-Anschlussleitungen auf den Grundstücken auf Dichtheit überprüft werden – nach DIN 1986 Teil 30. Diese Pflicht trifft die Grundstückseigentümer (siehe unten "Regeln für die Abwasserbeseitigung").
Fristen für diese Prüfungen (nur die für Amrum relevanten) sind:
  • für gewerbliche Abwässer - bis Ende 2015,
  • für private Abwässer in Wasserschutzgebieten - bis Ende 2015; wo das ist, siehe Karte Wasserschutzgebiet,
  • für private Abwässer außerhalb von Wasserschutzgebieten - ursprüngliche Frist (Ende 2025) zzt. ausgesetzt; wir informieren über Änderungen.
Näheres zu den Dichtheitsprüfungen steht auf der Seite Abwasser der Landesregierung.
Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an: info@vb-amrum.de.

Die Prüfung der Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Raum erfolgt durch uns.

Nutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung

Regeln für die Abwasserbeseitigung
Die Zuständigkeiten für den Abwasseranschluss werden durch die Grundstücksgrenze getrennt:
  • Alles auf dem Grundstück ist Sache des Eigentümers,
  • um alles jenseits der Grenze kümmern wir uns.
Die Spielregeln für die Abwasserbeseitigung auf Amrum, wie z.B. Ihre und unsere Rechte und Pflichten, stehen in der Abwassersatzung.
Was gehört nicht ins Abwasser?
Wir sammeln und behandeln das Abwasser – entsorgen aber nicht Stoffe, die nicht ins Abwasser gehören, z.B. weil sie unsere Anlagen beeinträchtigen oder das Kanalnetz verstopfen können.

Daher gehört Folgendes NICHT ins Abwasser:
  • Stoffe, die die Kanäle verstopfen können, z.B. Schutt, Sand, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht- und Küchenabfälle, auch wenn diese Stoffe zerkleinert worden sind
  • feuergefährliche, explosive oder radioaktive Stoffe
  • schädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche, die
    • schädliche Ausdünstungen verbreiten oder
    • Baustoffe oder Abwasserkanäle angreifen oder
    • den Betrieb der Abwasserbeseitigung stören oder erschweren können
  • Abwässer aus Ställen und Dunggruben, z.B. Jauche, Gülle, Silage
  • Abwässer von Großeinleitern (> 5 l / sek), die wärmer als 35°C sind
  • pflanzen- oder bodenschädliche Abwässer
  • Meer- oder Solewasser mit > 0,5 % Salzgehalt

Besteht der Verdacht, dass trotzdem solche Stoffe eingeleitet werden, können wir den betreffenden Anschlusskunden auffordern, regelmäßig nachzuweisen, dass sein Abwasser den Vorgaben entspricht. Dazu muss er dann u.a. die erforderlichen technischen Einrichtungen, insbesondere Messeinrichtungen selbst vorhalten.
Für Gewerbe und Gastronomie: Abscheider
Fette, Öle und ähnliche Stoffe (z.B. Benzin) gehören nicht ins Abwasser. Gemäß Abwassersatzung müssen in Betrieben, in denen solche Stoffe anfallen, Einrichtungen zu deren Abscheidung (Abscheider) eingebaut und betrieben werden, die diese Stoffe vor Einleitung in die Abwasserbeseitigung auffangen.

Dies betrifft auch die zahlreichen Gastronomen und anderen Betreiber von (Groß-)Küchen auf Amrum:
Wenn es nach Abwasser riecht...
Wir spülen unsere Hauptabwasserkanäle – manchmal kann man das riechen. Und manchmal können Störungen in Ihrer Abwasserinstallation zu Tage treten.
Lesen Sie dazu bitte unsere Information zur Hauptkanalreinigung.
Abrechnung
Wir ermitteln Ihren Wasserverbrauch per Fernauslesung Ihres (digitalen) Wasserzählers, Sie müssen also zum Ablesezeitpunkt nicht vor Ort sein.
Sofern Sie einen Gartenwasserzähler installiert haben, melden Sie uns bitte den Zählerstand nach Aufforderung.

Bitte machen Sie es sich und uns einfach und erteilen uns ein SEPA-Mandat für die Abschlagszahlungen für Ihren Verbrauch.
Gartenwasserzähler
Grundsätzlich können Sie Ihre Abwassermenge um Trinkwasser reduzieren, das nachweislich nicht in die Abwasserbeseitigung eingebracht wird. Dazu müssten Sie die Installation eines Gartenwasserzählers beantragen.
Hierfür nutzen Sie bitte das Formular Antrag Gartenwasserzähler.

Tipp: Beachten Sie die Hinweise zur Wirtschaftlichkeit im Anhang zum Antrag, bevor Sie sich entscheiden.
Wie es dann weitergeht, ist im Vorgehen Antrag Gartenwasserzähler dargestellt.

Häfen

Anlegen im Fährhafen oder Güterumschlag an der Mole in Steenodde – alles für den Käpt‘n.
Wichtig: Anmeldung vor Einfahrt erforderlich unter 04682 / 995017 (24/7 besetzt).
Lage und Ansteuerung
Lage:
  • Fährhafen:
geographische Lage 54° 37‘ 45,1‘‘ N
8° 23‘ 51,3‘‘ O
Wassertiefe ca. 2,30 m (bei MNW)

  • Mole Steenodde:
geographische Lage 54° 38‘ 20,1‘‘ N
8° 222‘ 58,9‘‘ O
Wassertiefe ca. 1,30 m (bei MNW);
gilt nur für die Breite des Molenkopfes

Ansteuerung:
  • über Rütergat
    • von Süden kommend: über Schmaltief
    • von Norden kommend: über Kniep-Fahrwasser
  • bei Ansteuerungstonne 26 / Amrumer Hafen: W-Kurs
  • bis Fährhafen in bepricktem Hafenpriel
  • weiter zur Mole Steenodde:
    • an Fährhafen und Seezeichenhafen vorbei in bepricktem Hafenpriel
    • danach im Priel bis zur Mole - bitte Angaben aus Seekarte beachten
Quellen: Hinweise zur Ansteuerung des Amrumer Yachtclubs bzw. des Skipperguides
Einfahrt
Wer sollte wo einfahren?
  • Güterverkehr: Mole Steenodde
  • Fahrgastverkehr, Ausflugschiffe: Fährhafen
  • Fahrzeugverkehr (PKW, LKW): Fährhafen
  • Sportboote: möglichst Yachthafen des Amrumer Yachtclubs

In unseren Häfen gilt die schleswig-holsteinische Hafenverordnung.
Entgelte
Vollständige Angaben zu Berechnung und Bezahlung der Engelte finden Sie in der Entgeltordnung Hafenbetriebe.
Nachfolgend eine Übersicht über die Entgelte für Benutzung der Häfen:

Wofür werden Entgelte erhoben?
  • Anlegeentgelt
für jeden Ein- und Ausgang
  • Schiffsliegeentgelt
für Liegezeit > 8 Tage
  • Kaientgelt
  • für Benutzung der Hafenanlagen durch Fahrgäste und Fahrzeuge des gewerbsmäßigen Personenverkehrs
  • für Umschlag von Gütern
  • Lagerentgelt
für Lagerung von Gütern und Ballaststoffen auf Kai- und Brückenanlagen der Häfen


Wie werden die Entgelte berechnet?
  • Anlegeentgelt:
Fahrzeugart

Anlass

Entgelt

Frachtschiffe für jeden Ein-/ Ausgang 0,160 € je BRZ
Fahrgastschiffe, Fähren (inkl. solcher, die zudem Güter und Waren mitführen), sonstige Fahrzeuge zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung 0,026 € je BRZ
Bereitstellung ISPS-Anlegestelle pro Tag 500,00 €
Fischereifahrzeuge
  • ≤ 15 m Länge
Tagessatz je angefangene 24 h 5,00 €
  • > 15 m bis 20 m Länge
7,50 €
  • > 20 m bis 25 m Länge
10,00 €
  • > 25 m bis 30 m Länge
12,50 €
  • > 30 m bis 35 m Länge
17,50 €
  • > 35 m Länge
25,00 €
Sportfahrzeuge und sonstige nicht vermessene Fahrzeuge
  • ≤ 5 m Länge
Tagessatz je angefangene 24 h 5,00 €
  • > 5 m bis 6 m Länge
6,00 €
  • > 6 m bis 7 m Länge
7,00 €
...analog so weiter (je 1 m Länge) bis
  • > 14 m Länge
15,00 €

  • Schiffsliegeentgelt:
Liegezeit

Fahrzeug

Entgelt

bis 8 Tage alle kein Entgelt
danach (für 14 Tage Liegezeit) alle 0,15 € je BRZ
Fahrzeuge, Geräte und sonstige Schwimmkörper ohne Fahrerlaubnisschein, die den Hafen mind. 120 Tage nicht verlassen haben 0,50 € je BRZ

  • Kaientgelt:
Erhebungsgrund

Bezugsbasis

Entgelt

Personen je Person über 4 Jahre 0,30 €
davon: je Ausflugsgast der Insel Amrum 0,05 €
Güter Frachtschifffahrt je angefangene 100 kg 0,08 €
Fährschifffahrt - Rollwagen je angefangene 10 kg 0,07 €
Fahrzeuge PKW und Anhänger je angefangene cm Gesamtlänge 0,0050 €
davon: für Personen mit erstem Wohnsitz auf Amrum 0,0025 €
LKW, LKW-Anhänger, Omnibusse, Wohnmobile, Trecker, selbstfahrende Arbeitsmaschinen je angefangene m Gesamtlänge 0,90 €
Krafträder 0,50 €
Fahrräder 0,30 €

  • Lagerentgelt nach 24 (entgeltfreien) h: 0,50 € je m² belegte Fläche und Tag
Abfälle
Für die Entsorgung von Abfällen in beiden Häfen gilt unser Abfallbewirtschaftungsplan.

Tankstelle und Ladepunkte

Wir sichern Ihre Mobilität auf der Insel.
Lage
  • Insel-Tankstelle: Süddorf, Gewerbegebiet 2
  • E-Ladestationen in
    • Norddorf, Halemwai 2 (Großparkplatz am Ortseingang)
    • Nebel, Waasterstigh 35 (Parkplatz Praxis an der Mühle)
    • Nebel, Postwai 2 (Parkplatz am St.-Clemens-Hüs)
    • Wittdün, Inselstraße 10 (Parkplatz am Fähranleger)
Details in unserer Karte VB Amrum.
Insel-Tankstelle mit Waschplatz
Tankstelle:
  • Alles Selbstbedienung
  • 24/7 geöffnet (nachts beleuchtet)
  • Preise Super / Diesel: siehe Aushang vor Ort
  • Zahlungsarten Tankstelle
    • per Girocard
    • prepaid-Card (erhältlich bei den Versorgungsbetrieben Amrum, Strunwai 5, Nebel, 1.OG zu den unten genannten Öffnungszeiten)
    • für Vielverbraucher: auch auf Rechnung möglich – sprechen Sie uns an (info@vb-amrum.de)
  • Hinweis: Videoüberwachung des Tankstellengeländes

Waschplatz an der Tankstelle:
  • Geöffnet: 07 - 22 Uhr
  • Münzautomat (Münzen: 50 ct, 1 €, 2 €)
E-Ladestationen
  • Preise und Bezahlung
    • Zahlungsart Roaming (überall):
      • Preis: wird von Ihrem Vertragsparter (RFID-Karte oder App) festgelegt
      • Zum Download: Liste der Roaming-Partner
    • Zahlungsart Girocard (nicht in Wittdün möglich):
      • Preis: wird im Display angezeigt
  • Technik:
    • Stecker: Typ 2
    • Ladeleistung: maximal je 11 - 22 kW
    • Ladezeit: i.d.R. 2 h
  • Nutzung
    • Freischaltung
      • RFID oder per App
      • Girocard: mit Karte + PIN
    • nach Aufladung: bitte zügig den Ladepunkt räumen
    • wenn besetzt: auf Warte-Parkplatz ...warten...

Leuchtturm

Hier gibt‘s klaar Kimming.
Öffnungszeiten
  • 01.04. - 31.10.:
    • Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 12:30 Uhr
    • Mi 09:00 - 14:00 Uhr
  • 01.11. - 31.03.: nur Mi 09:00 - 13:00 Uhr
  • einen Sa Vormittag im Monat - genaue Angaben im Veranstaltungskalender Amrum aktuell

An Feiertagen und bei widrigen Wetterbedingungen ist der Leuchtturm geschlossen.

Über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel gelten Sonderöffnungszeiten.
Eintrittspreise
  • Erwachsene:
    • mit Gastkarte: 3,50 €
    • ohne Gastkarte: 8,00 €
  • Kinder (bis einschließlich 13 Jahre): 1,50 €
Specials
Auch möglich:
  • von April bis Oktober: Abendführungen - wirklich ein Erlebnis
    • Termine: siehe Veranstaltungskalender Amrum aktuell oder an der Leuchtturmkasse
    • Teilnehmerzahl: max. 20 Personen
    • daher Anmeldung an der Leuchtturmkasse erforderlich
    • Eintritt: 12,00 € pro Person
  • Heiraten auf dem Leuchtturm
Versorgungsbetriebe Amrum AöR
Strunwai 5
25946 Nebel
info@vb-amrum.de
Öffnungszeiten
Mo - Fr:  08:00 - 12:00
Verwaltung:       04682 / 941150
Abrechnung:      04682 / 941140
Betriebsleitung:  04682 / 941120
Störung melden:
Wasser / Hafen:           04682 / 995017
Abwasser / Tankstelle:  04682 / 1641
Telefon: 04682 / 94 11 50
Mailto: info@vb-amrum.de
stoerungWasserklein_neu
Störung melden
Wasser / Hafen: 04682 / 995017
Abwasser / Tankstelle: 04682 / 1641